Durch Urteil vom 05.07.2019 hat das VGH Saarland eine Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h aufgehoben, da die Rohmessdaten (Messgerät: Jenoptik Traffistar S 350) nicht zur Verfügung gestellt wurden. Das Gericht sieht hierin einen Verstoß gegen das faire Verfahren.
Die Entscheidung VerfGH Saarland, 05.07.2019 – Lv 7/17
Die Entscheidung findet viel Beachtung, da endlich ein oberes Gericht die Unsitte, Rohmessdaten nicht zur Verfügung zu stellen, bzw. gar nicht erst zu speichern, als Verstoß gegen das faire Verfahren wertet (und damit die Verurteilung aufhebt!). Es bleibt abzuwarten, welche Gerichte dem Urteil folgen. In jedem Fall ist dies ein erfolgversprechender Verteidigungsansatz.