Die Fristen im Bußgeldverfahren sind relativ kurz. Hier gilt es keine Frist zu verpassen. Die Frist gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen beträgt nur 2 Wochen (Zustelldatum ist auf dem gelben oder blauen Umschlag vermerkt!).
Gehen Sie daher rechtzeitig zu einem Anwalt oder legen Sie zumindest fristwahrend selbst Einspruch ein, wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind. Aber auch sonst ist es wichtig, frühzeitig über Ihren Anwalt auf die behördliche Entscheidung Einfluss zu nehmen (häufiger geht es ja auch um ein Fahrverbot oder das Punktekonto mit drohendem Führerscheinentzug).
Oft kann dann der Erlass eines Bescheides noch verhindert werden. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten der Vertretung durch einen Anwalt im Bußgeldverfahren.