Auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten ist einiges zu beachten:
Haben Sie von einem Gericht z.B. eine Klage, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid, einen Antrag auf Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens etc. erhalten, sind diese Schriftstücke praktisch immer mit einer Fristsetzung verknüpft. (Bitte bewahren Sie den gelben oder blauen Umschlag auf! Dort ist das Datum der Zustellung an Sie vermerkt)
Die Versäumung der gesetzten Frist(en) kann für Sie erhebliche Nachteile habe, es kann schon dadurch der Rechtsstreit verloren gehen! (Und nein, Sie oder ihr Anwalt können das nachträglich oft nicht mehr retten, auch wenn Sie im Recht sein sollten.) Nehmen Sie die Fristen daher unbedingt ernst und gehen Sie rechtzeitig zum Anwalt, so dass dieser fristgerecht und informiert für Sie Stellung nehmen kann.
Haben Sie von einem Gegner Post erhalten und sind hier Fristen gesetzt (z.B. „erwarte Zahlung bis zum…“, „ist der Baum bis zum … zurück zu schneiden“ etc.) kann die Nichtbeachtung der Frist z.B. zur Folge haben, dass Sie in Verzug geraten oder verklagt werden.
Es muss nicht zum Rechtsstreit kommen. Vielfach lässt sich außergerichtlich eine günstige Lösung finden. Schon eine kostengünstige (Erst-)Beratung beim Anwalt hilft oft, enorme Folgekosten zu sparen.
Auch hier empfehle ich – wenn Sie in der Sache Hilfe brauchen – vor Ablauf etwaiger Frist(en) zu einem Anwalt zu gehen.
Wenn Sie eigene Ansprüche geltend machen wollen, denke Sie an die Verjährung dieser Ansprüche. Verjährungsfristen sind unterschiedlich lang.
Auch im Verwaltungsrecht gilt: Verpassen Sie keine Frist, reden Sie rechtzeitig mit ihrem Anwalt.